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Begriffserklärungen

Jobtourist: Ein Jobtourist ist jemand, der schon immer mal einen bestimmten Beruf ausprobieren wollte und zu diesem Zweck eine Jobtour bucht, damit ein erfahrener Profi dem Jobtouristen diesen Beruf näher bringen kann.

Jobcoach: Ein Jobcoach ist ein Profi, der sein Wissen uns seine Erfahrung mit interessierten Leuten teilen will. Er tut dies in Form einer Jobtour, bei der Jobtouristen ein oder mehrere Tag(e) mit dem Jobcoach ihrer Wahlverbringen und dessen Beruf ausprobieren können.

Jobtour: Zeit, die der Jobcoach mit dem Jobtouristen verbringt, um diesem den Beruf seines Interessens näher zu bringen.

Jobtourist-Websites:
Alle auf www.jobtourist.net verweisenden Länderdomains wie beispielsweise www.jobtourist.ch oder www.jobtourist.de sowie dazu gehörende Subdomains.

Vereinbarung

zwischen

dem Verein jobtourist.net, Alpeneggstrasse 9, 3012 Bern (nachfolgend „jobtourist.net“)

und

Jobcoach (Sie als Anbieter von Jobtours auf den Jobtourist-Websites)

Vorbemerkungen

A. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von jobtourist.net, welche als Standardvertrag das Wesentliche regeln, sind Teil dieser Vereinbarung.

B. Diese Vereinbarung regelt, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Verhältnis zwischen jobtourist.net und dem Jobcoach.

I. Vertragsgegenstand

  1. jobtourist.net bietet dem Jobcoach die Möglichkeit, sein Profil kostenfrei auf den Jobtourist-Websites aufzuschalten und darauf Jobtours anzubieten.

  2. Der Jobcoach registriert sich einmalig auf einer Jobtourist-Website und bietet eine entsprechende Jobtour für einen Jobtouristen an.

  3. Der Jobcoach verpflichtet sich beim Abschluss einer Jobtour, jobtourist.net eine entsprechende Kommission zu bezahlen.

II. Pflichten des Jobcoaches

  1. Allgemein
    1. Der Jobcoach verhält sich gegenüber jobtourist.net korrekt und handelt nach bestem Wissen und Gewissen.
    2. Der Jobcoach ist verpflichtet, die auf seinem Profil beschriebene Leistung gegenüber dem Jobtouristen zu erfüllen.
  2. Angaben
    1. Die bei der Anmeldung auf den Jobtourist-Websites abgefragten Daten sind vom Jobcoach vollständig und korrekt abzugeben. Er darf ausschliesslich wahre, gesetzeskonforme und nicht irreführende Angaben in seinem Profil und seiner Kommunikation mit anderen Nutzern machen. Der Jobcoach darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden.
    2. Ändern sich nach der Anmeldung die persönlichen Daten des Jobcoaches, so ist er verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto und Jobcoach-Profil entsprechend zu korrigieren.
  3. Versicherungsschutz
    Der Jobcoach verpflichtet sich, seinen Versicherungsschutz bei der Tätigkeit als Jobcoach auf eigene Initiative und sofort zu prüfen.

  4. Abschluss einer Jobtour
    1. Der Jobcoach verpflichtet sich beim Abschluss einer Jobtour, die gebuchte Jobtour innerhalb von 5 Tagen nach Ende der Jobtour in seinem Nutzerkonto bei jobtourist.net zu melden und danach die entsprechende Kommission nach Ziff. V hiernach zu bezahlen.
    2. jobtourist.net behält sich das Recht vor, Kontaktanfragen von Jobtouristen an den Jobcoach stichprobenartig zu prüfen und bei Nichteinhaltung der Meldepflicht innert der vorgegebenen Frist das Profil des Jobcoaches unverzüglich zu entfernen.

III. Vermittlung einer Jobtour

jobtourist.net garantiert nicht für die erfolgreiche Vermittlung von Jobtours, sie stellt lediglich die entsprechende Plattform zur Verfügung.

IV. Haftung

  1. Der Jobcoach trägt die Verantwortung für seine Daten und haftet für deren Rechtmässigkeit.

  2. Der Jobcoach stellt jobtourist.net von sämtlichen Ansprüchen, einschliesslich Schadenersatzansprüchen, frei, die er selbst, andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen jobtourist.net wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Jobcoach auf den Jobtourist-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche von jobtourist.net bleiben unberührt.

V. Kommission und Bezahlung

  1. Kommission
    1. Der Jobcoach muss beim Abschluss einer Jobtour die vereinbarte Kommission an jobtourist.net bezahlen.
    2. Die Buchungspreise für eine oder mehrere Jobtours werden vom Jobcoach festgelegt.
    3. Bei der Meldung über eine durchgeführte Jobtour stellt jobtourist.net dem Jobcoach 12% des vom Jobtouristen bezahlten totalen Buchungspreises (im Minimum CHF 35.00 / EUR 25.00) als Kommission in Rechnung.
    4. Falls der Jobcoach den Preis für die Jobtour bei Null (gratis) anlegt, verzichtet jobtourist.net auf seine Kommission.
  2. Bezahlung
    1. Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte oder E-Rechnung, je nach Wunsch des Jobcoaches.
    2. Die Rechnung ist innert 10 Tagen seit Meldung der Jobtour auf dem Nutzungskonto des Jobcoaches zu bezahlen.
    3. Kann eine Jobtour-Kommission nicht eingezogen werden, trägt der Jobcoach die daraus entstehenden Kosten, im Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Sofern das Entgelt nicht eingezogen werden kann, behält sich jobtourist.net vor, das Jobcoach Profil zu löschen.

Schlussbestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Soweit vorliegende Vereinbarung nichts regelt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Geltungsbereich
    Diese Vereinbarung gilt ausschliesslich, auch wenn die Nutzung, die Registrierung oder der Zugriff auf Jobtourist-Websites von ausserhalb der Schweiz erfolgt.

  3. Änderungen/Ergänzungen/Schriftform
    1. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung dürfen jederzeit nur durch jobtourist.net vorgenommen werden.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen keiner Schriftform und können via E-Mail kommuniziert werden.
    3. jobtourist.net ist befugt, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Nimmt jobtourist.net Preisänderungen oder sonstige Änderungen vor, die in materieller Hinsicht zu wesentlichen Nachteilen für den Jobcoach führt, informiert jobtourist.net den Jobcoach via E-Mail. Werden diese Änderungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der E-Mail nicht durch den Jobcoach abgelehnt, so gilt die geänderten Vereinbarung durch den Jobcoach als angenommen.
  4. Rechtskraft der Vereinbarung
    1. Die Vereinbarung tritt durch die Zustimmung beider Parteien in Kraft.
    2. Der Jobcoach gibt seine Zustimmung durch das Setzen eines Häkchens am Ende der Jobcoach-Profilerfassung bei der Publikation.
  5. Dauer der Vereinbarung
    Die Vereinbarung tritt gemäss Ziff. 4 hiervor in Kraft und gilt danach bis zur Löschung des Jobcoach-Profils durch den Jobcoach selbst oder durch jobtourist.net.

  6. Anwendbares Recht und gültiges Recht
    Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem materiellem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sind die ordentlichen Gerichte in Bern zuständig.


Stand: 30. November 2010

Verein jobtourist.net
Alpeneggstrasse 9
3012 Bern
Schweiz

© Verein jobtourist.net

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Kontakt

Verein jobtourist.net

E-Mail: info@jobtourist.net

Tel.: +41 (0)33 533 30 50
(Mo bis Fr von 10.00 – 12.30
und 14.00 – 16.00)

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